Zu sämtlichen Anlagen müssen sich die Betreiber selbst registrieren und sie müssen die Anlagendaten eingeben. Alle Daten sind aktuell zu halten. Eine neue Registrierung im MaStR ist auch dann erforderlich, wenn die Anlage bereits in einem der Register der Bundesnetzagentur registriert war.
Das MaStR erfasst als zentrales Register Daten zu sämtlichen Erzeugungsanlagen:
• Alle neuen Anlagen und alle bestehenden Anlagen,
• Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie,
• Anlagen zur Erzeugung von Strom und Gas
Die Registrierungspflicht gilt auch dann, wenn für den Strom aus der Anlage keine Förderung gewährt oder in Anspruch genommen wird.
Außerdem werden Daten zu bestimmten energiemarktrelevanten Verbrauchsanlagen registriert.