Ab Juni 2025 ist es nicht mehr gestattet, einen Umzug nachträglich zu melden. Das bedeutet: Die Mitteilung muss spätestens 24 Stunden vor dem tatsächlichen Ein- oder Auszug erfolgen. Damit Ihr Umzug reibungslos verläuft, empfehlen wir, uns idealerweise mindestens 14 Tage im Voraus zu informieren. So lassen sich unnötige Kosten und mögliche Probleme durch fehlende Angaben oder technische Verzögerungen vermeiden.
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Vorgaben der Bundesnetzagentur in Kraft, die den Wechsel des Stromanbieters deutlich beschleunigen. Künftig kann ein Lieferantenwechsel innerhalb eines Tages erfolgen – vorausgesetzt, alle Voraussetzungen sind erfüllt.
Eine besonders wichtige Neuerung betrifft Umzüge: Rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldungen sind ab diesem Datum nicht mehr zulässig. Das bedeutet, dass beispielsweise Wohnungswechsel rechtzeitig mitgeteilt werden müssen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Ein Lieferantenwechsel liegt vor, wenn ein Haushalt oder Unternehmen den Strom- oder Gasanbieter wechselt. Die Energieversorgung wird in diesem Fall vom bisherigen auf den neuen Anbieter übertragen.
Häufige Gründe für einen Wechsel sind attraktivere Preise, bessere Vertragskonditionen oder ein überzeugenderer Kundenservice.
Auch An- und Abmeldungen im Zuge eines Wohnungswechsels fallen unter die neuen Vorgaben zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel – sie müssen künftig rechtzeitig und fristgerecht erfolgen.
Ab dem 6. Juni 2025 muss der Wechsel des Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden erfolgen – vorausgesetzt, der bestehende Vertrag lässt dies zu.
Damit wird der gesamte Prozess deutlich beschleunigt und Verbraucherinnen sowie Verbraucher gewinnen spürbar an Flexibilität.
Nein – rückwirkende Meldungen, etwa verspätete An- oder Abmeldungen, sind ab dem Stichtag technisch nicht mehr durchführbar. Alle relevanten Informationen müssen künftig im Vorfeld übermittelt werden.
Bislang war es üblich, Lieferverträge bei Umzügen noch bis zu sechs Wochen nachträglich anzupassen – diese Möglichkeit entfällt künftig vollständig.
Damit der Wechsel oder die Anmeldung reibungslos verläuft, sollte der Umzug so früh wie möglich gemeldet werden – idealerweise direkt nach dem Abschluss des Mietvertrags oder unmittelbar nach einer Kündigung.
Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Ihr Energievertrag rechtzeitig angepasst wird – und vermeiden unnötige Zusatzkosten oder Verzögerungen bei der Versorgung.
Wird der Einzug nicht rechtzeitig gemeldet, kann die Anmeldung beim gewünschten Anbieter möglicherweise nicht fristgerecht erfolgen.
In diesem Fall übernimmt zunächst der örtliche Grundversorger die Energieversorgung – und zwar zu den geltenden Standardkonditionen. Erst danach kann der eigentliche Anbieterwechsel durchgeführt werden.
Damit Ihre An- oder Abmeldung korrekt und zügig bearbeitet werden kann, benötigen wir folgende Informationen:
Die Marktlokations-ID (kurz: MaLo-ID) ist eine eindeutige Kennung für jeden Ort, an dem Strom oder Gas verbraucht oder eingespeist wird. Sie ermöglicht eine klare Zuordnung und erleichtert die Kommunikation zwischen allen beteiligten Marktpartnern – wie Netzbetreibern, Lieferanten und Abrechnungsstellen.
Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung. Für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist sie besonders wichtig, da ohne sie keine eindeutige Zuordnung Ihrer Verbrauchsstelle erfolgen kann.
Nein – Die beschleunigten Wechselprozesse betreffen ausschließlich Stromverträge. Für Gaslieferverträge gelten nach wie vor die bisherigen Regelungen.
Die neuen Vorgaben haben keinen Einfluss auf die Inhalte bestehender Verträge. Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben wie vereinbart bestehen. Die Änderungen betreffen ausschließlich den technischen Ablauf und die Fristen im Wechselprozess.
Die neuen Regelungen betreffen alle – sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer. Für alle gilt: Rechtzeitige Information ist künftig unerlässlich, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.